Führerschein-Erweiterung

B196 in Frankfurt – mit dem Autoführerschein aufs 125er

Du bist mindestens 25 Jahre alt und besitzt die Klasse B seit fünf Jahren? Dann darfst du nach einer Fahrerschulung von mindestens neun Einheiten in Deutschland Leichtkrafträder bis 125 cm³ fahren – ganz ohne Fahrerlaubnisprüfung. B196 ist dabei kein eigener Führerschein, sondern eine Eintragung in deine Klasse B.

Du hast die Klasse B noch nicht? Dann führt der Weg zuerst dorthin: Autoführerschein Klasse B in Frankfurt – B196 kannst du erst fünf Jahre nach der Erteilung eintragen lassen.

Auf einen Blick

B196 auf einen Blick

Mindestalter25 Jahrebei der Eintragung der Schlüsselzahl
Vorbesitz5 JahreKlasse B, ununterbrochen bis zur Eintragung
Schulung9 Einheitenmindestens 4 Theorie- und 5 Praxiseinheiten zu je 90 Minuten
Prüfungkeineweder theoretische noch praktische Fahrerlaubnisprüfung
Berechtigung125erbis 125 cm³, höchstens 11 kW und 0,1 kW je Kilogramm
Gültigkeitnur Inlanddie Schlüsselzahl berechtigt grundsätzlich nur in Deutschland
Preis750 €B196-Paket für den gesetzlichen Mindestumfang: 4 Theorie- und 5 Praxiseinheiten, Fahrzeug und Bescheinigung
EintragungBehördefahren darfst du erst, wenn die Schlüsselzahl 196 eingetragen ist
Wichtig: Die Teilnahmebescheinigung der Fahrschule allein berechtigt noch nicht zum Fahren. Erst wenn die Führerscheinstelle die Schlüsselzahl 196 in deinen Führerschein eingetragen hat, darfst du losfahren.
Entscheidungshilfe

Passt B196 zu dir?

B196 passt zu dir, wenn …

  • du mindestens 25 bist und die Klasse B seit mindestens fünf Jahren hast
  • du vor allem 125er-Motorräder und Roller fahren möchtest
  • du überwiegend in Deutschland unterwegs bist
  • du keine reguläre Motorradprüfung ablegen möchtest
  • dir ein späterer vereinfachter Aufstieg auf A2 oder A nicht wichtig ist

A1 oder Klasse A kann sinnvoller sein, wenn …

  • du regelmäßig im Ausland fahren möchtest
  • du später auf stärkere Maschinen wechseln willst
  • du eine reguläre Motorrad-Fahrerlaubnisklasse möchtest
  • du mindestens 24 bist und die offene Klasse A direkt erwerben kannst
  • das 125er für dich nur der Anfang ist

Welcher Weg sich für dich rechnet, hängt davon ab, was du in den nächsten Jahren fahren willst. Wir gehen das in der Beratung mit dir durch – ohne dir etwas einzureden.

Der Vergleich

B196, A1 oder Klasse A?

Auf dem Handy kannst du die Tabelle seitlich wischen.

 B196Klasse A1Klasse A
Was ist das? Schlüsselzahl zur vorhandenen Klasse B reguläre Fahrerlaubnisklasse reguläre offene Motorradklasse
Mindestalter251624 im Direkteinstieg
Vorbesitz Klasse B seit mindestens 5 Jahrenkeinerkeiner
Prüfung keine Fahrerlaubnisprüfung Theorie- und Praxisprüfung Theorie- und Praxisprüfung
Fahrzeuge Leichtkrafträder bis 125 cm³, 11 kW, 0,1 kW/kg dieselben Fahrzeuge als eigene Klasse alle Krafträder ohne Leistungsgrenze
Ausland grundsätzlich nur Deutschland reguläre Fahrerlaubnisklassen nach den jeweils geltenden Auslandsregeln
Späterer Aufstieg kein vereinfachter Stufenaufstieg Stufenaufstieg zu A2 nach zwei Jahren nicht nötig

Die Klasse A2 haben wir hier weggelassen, weil sie für die B196-Zielgruppe ab 25 selten der passende Weg ist – ab 24 ist die offene Klasse A direkt möglich. Alles zur Klasse A2 steht auf ihrer eigenen Seite.

Berechtigung

Was darfst du mit B196 fahren?

Mit der eingetragenen Schlüsselzahl 196 darfst du in Deutschland Krafträder führen – auch mit Beiwagen –, sofern sie innerhalb der gesetzlichen Leistungsgrenzen bleiben. Maßgeblich sind drei Werte, die alle gleichzeitig eingehalten sein müssen:

  • höchstens 125 Kubikzentimeter Hubraum
  • höchstens 11 kW Motorleistung
  • ein Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg

Ein Fahrzeug, das eine dieser Grenzen überschreitet, ist nicht umfasst – auch dann nicht, wenn es umgangssprachlich als 125er verkauft wird.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge gehören nicht zur B196-Erweiterung. Die brauchst du aber auch nicht: Im Inland darfst du sie bereits mit deiner Klasse B fahren – bei mehr als 15 kW Motorleistung allerdings erst ab 21 Jahren.
Auch Elektro-Leichtkrafträder können von B196 erfasst sein. Maßgeblich sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragene Nenndauerleistung von höchstens 11 kW, das Leistungsgewicht von höchstens 0,1 kW/kg und die Fahrzeugklasse – nicht der Werbename „Elektro-125er“. Bring die Papiere zur Beratung mit, dann sehen wir gemeinsam nach.
Voraussetzungen

Diese Voraussetzungen musst du erfüllen

  • Mindestens 25 Jahre alt – maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Schlüsselzahl eingetragen wird, nicht der Schulungsbeginn.
  • Klasse B seit mindestens fünf Jahren – gerechnet ab dem Erteilungsdatum in deinem Führerschein.
  • Erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung – mindestens neun Einheiten, davon vier Theorie und fünf Praxis.
  • Eintragung durch die Führerscheinstelle – wie das geht, steht weiter unten.
Für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 werden nach den aktuell veröffentlichten Verfahrensinformationen kein neuer Sehtest und kein neuer Erste-Hilfe-Nachweis verlangt.
In zwei Fällen solltest du vor der Anmeldung klären lassen, welche Besitzzeiten die Führerscheinstelle anerkennt:
  • deine Klasse B war zwischenzeitlich entzogen
  • dein Vorbesitz stammt aus dem Ausland oder wurde umgeschrieben – die Stadt Frankfurt zählt die fünf Jahre nur bei einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
Ablauf

So läuft deine B196-Fahrerschulung ab

1
Voraussetzungen prüfen

Alter, Besitzdauer der Klasse B und dein Einsatzzweck. Dabei klären wir auch, ob B196 für dich wirklich der passende Weg ist oder ob eine reguläre Motorradklasse besser passt.

2
Unverbindlich voranmelden

Online meldest du dich unverbindlich voran. Die verbindliche Anmeldung schließt du persönlich in einer unserer Frankfurter Filialen ab – für die erste Beratung und Anmeldung genügt zunächst ein gültiges Ausweisdokument.

3
Vier Theorieeinheiten

Mindestens vier klassenspezifische Theorieeinheiten zu je 90 Minuten – kein normaler Grundstoffunterricht, sondern Inhalte speziell für das Fahren mit dem Leichtkraftrad. Die nächsten Termine nennen wir dir bei der Anmeldung.

4
Fünf praktische Einheiten

Mindestens fünf Praxiseinheiten zu je 90 Minuten, einzeln geschult – du fährst also nicht in der Gruppe. Treffpunkt ist Frankfurt-Kalbach, gefahren wird auf der Honda CB125. Inhalte sind Fahrzeugbeherrschung, Bremsen, Kurven, Blickführung und das Fahren im Straßenverkehr.

5
Erfolgreiche Teilnahme

Die neun Einheiten sind der gesetzliche Mindestumfang, keine Garantie. Die Bescheinigung stellen wir aus, wenn du die Schulung absolviert und in der Praxis gezeigt hast, dass du das Fahrzeug sicher führst – das gelingt unseren Teilnehmern in aller Regel im Mindestumfang.

6
Eintragung bei der Führerscheinstelle

Mit der Bescheinigung lässt du die Schlüsselzahl 196 eintragen. Wie das in Frankfurt genau abläuft – Adresse, Unterlagen, Gebühr, Dauer – steht weiter unten im Behörden-Abschnitt.

Preis

Was kostet B196 bei FAHRPLAN?

B196-Paket750 €für den gesetzlichen Mindestumfang: vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten zu je 90 Minuten, das Ausbildungsmotorrad und die Teilnahmebescheinigung

Anders als beim Autoführerschein steht der Umfang hier gesetzlich fest – für den gesetzlichen Mindestumfang bieten wir deshalb einen festen Paketpreis an.

Nicht im Fahrschulpreis enthalten sind die Gebühr der Führerscheinstelle – in Frankfurt derzeit bis zu 61,40 € – und meist ein biometrisches Lichtbild für den neuen Kartenführerschein. Die Einzelheiten stehen im Behörden-Abschnitt weiter unten.

Alle übrigen Motorradpreise findest du auf der Preisseite.

Behörde

So kommt die Schlüsselzahl 196 in deinen Führerschein

Die Fahrschule schult und bescheinigt – eintragen muss die Schlüsselzahl aber die Führerscheinstelle. Das ist ein eigener Schritt, den du selbst erledigst.

1
Bescheinigung erhalten

Nach der erfolgreichen Schulung bekommst du von uns die Teilnahmebescheinigung nach Anlage 7b der Fahrerlaubnis-Verordnung.

2
Eintragung beantragen

Die Eintragung beantragst du bei der für deinen Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde – nach aktueller Auskunft der Stadt Frankfurt mit persönlicher Vorsprache. Mitbringen: Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls zusammen mit einer Meldebescheinigung), dein Führerschein der Klasse B, ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach den geltenden Vorgaben und die Teilnahmebescheinigung. Wer einen auswärtigen Papierführerschein hat, braucht zusätzlich die Karteikartenabschrift.

3
Neuen Führerschein erhalten – dann fahren

Du bekommst einen neuen Kartenführerschein; der bisherige wird im Austausch abgegeben. Die Verwaltungsgebühr beträgt derzeit bis zu 61,40 €. Sobald die Schlüsselzahl 196 eingetragen ist, darfst du losfahren – vorher nicht.

Die Frist im Blick behalten: Zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung darf höchstens ein Jahr liegen – nicht bis zum Antrag, sondern bis zur Eintragung selbst. Die Stadt Frankfurt nennt für die Bearbeitung durchschnittlich fünf Wochen. Plane den Antrag also rechtzeitig, nicht erst kurz vor Ablauf des Jahres.
Welche Unterlagen im Einzelfall verlangt werden, prüfst du am besten kurz vorher direkt bei der Führerscheinstelle – das ändert sich gelegentlich. Beim Anmeldegespräch gehen wir den Antrag ohnehin gemeinsam mit dir durch.
Ausland

Gilt B196 im Ausland?

Nein. Die deutsche Schlüsselzahl 196 berechtigt grundsätzlich nur im Inland zum Fahren der entsprechenden Krafträder. Das ist keine Frage einzelner Nachbarländer, sondern gilt allgemein: Es handelt sich um eine nationale Regelung, die andere Staaten nicht anerkennen müssen.

Wer im Urlaub oder auf Reisen ein 125er fahren möchte, braucht dafür eine reguläre Fahrerlaubnisklasse – also die Klasse A1 oder eine höhere Motorradklasse. Das ist für viele das entscheidende Argument, und wir sprechen es in der Beratung von selbst an.

Was zählt, ist das Recht von heute. Über europäische Änderungen wird immer wieder diskutiert – sie gelten aber erst, wenn sie wirklich in Kraft sind. Mehr Hintergrund im B196-Ratgeber.
Später mehr?

Kann ich später auf A1, A2 oder A wechseln?

Ja – aber nicht als Aufstieg. Das ist ein Unterschied, den viele übersehen:

  • B196 ist keine Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Erweiterung deiner Klasse B.
  • Sie zählt deshalb nicht als Vorbesitz der Klasse A1.
  • Der vereinfachte Stufenaufstieg – A1 auf A2, A2 auf A, jeweils nur mit praktischer Prüfung – steht dir dadurch nicht offen.
  • Eine reguläre Motorradklasse kannst du selbstverständlich jederzeit erwerben. Dafür gilt dann der vollständige Weg mit Ausbildung und Prüfung.

Die Fahrpraxis aus der B196-Schulung hilft dir dabei persönlich – anrechnen lässt sie sich aber nicht. Wenn du ahnst, dass du später mehr willst, lohnt sich der Blick auf die Klasse A1 oder gleich auf die Klasse A. Die Entscheidungshilfe dazu steht im Ratgeber B196 oder A1.

Probezeit

Beginnt mit B196 eine neue Probezeit?

Nein. Die Eintragung der Schlüsselzahl 196 ist keine neue Fahrerlaubnis, sondern eine Erweiterung der vorhandenen Klasse B. Eine neue Probezeit löst sie deshalb nicht aus.

Unabhängig von B196 gelten selbstverständlich die allgemeinen Alkohol- und THC-Grenzwerte sowie alle übrigen Verkehrsvorschriften – auf dem Motorrad genauso wie im Auto.

Ausrüstung

Sicher ausgerüstet in die Praxisstunden

Für die praktischen Einheiten brauchst du vollständige, geeignete Motorradschutzkleidung. Ohne passende Ausrüstung findet bei uns keine Fahrstunde statt – auch dann nicht, wenn es bei B196 keine Prüfung gibt.

  • Motorradhelm – passend und ECE-geprüft
  • Motorradhandschuhe – echte Motorradhandschuhe, keine Arbeits- oder Winterhandschuhe
  • Motorradjacke mit Protektoren
  • Geeignete Motorradhose
  • Motorradstiefel oder festes Schuhwerk mit Knöchelschutz
  • Rückenprotektor, sofern er nicht in der Jacke steckt
Einzelne Teile können je nach Größe und Verfügbarkeit ausgeliehen werden. Kläre das bitte vor deinem ersten Praxistermin mit uns. Wenn du danach regelmäßig fährst, lohnt sich eigene Ausrüstung wegen Passform und Gewöhnung. Ausführlich im Ratgeber: Schutzkleidung beim Motorradführerschein.
Organisation

So ist deine B196-Schulung bei FAHRPLAN organisiert

Beratung und AnmeldungIn allen vier Frankfurter Filialen: Heddernheim, Dornbusch, Bockenheim und Sachsenhausen. Ohne Termin, zu den Öffnungszeiten.
TheorieVier klassenspezifische Einheiten zu je 90 Minuten. Die nächsten Termine nennen wir dir bei der Anmeldung.
PraxisFünf Einzeleinheiten, Treffpunkt Frankfurt-Kalbach nahe dem TÜV – dort ist deutlich weniger Verkehr als in der Stadt.
MaschineHonda CB125 – dasselbe Modell, auf dem auch unsere A1-Schüler ausgebildet werden.
AnsprechpartnerMoussa Benayad, Motorradfahrlehrer und verantwortlicher Leiter.
SprachenDie Schulung ist auf Deutsch und Englisch möglich.
Wie schnell du die Schulung abschließen kannst, hängt von den nächsten Theorieterminen, deiner zeitlichen Flexibilität, der Saison, dem Wetter und der aktuellen Auslastung in der Praxis ab. In der Beratung sagen wir dir konkret, womit du rechnen kannst.
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Ist B196 ein eigener Motorradführerschein?

Nein. B196 ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern die Schlüsselzahl 196, die zu deiner vorhandenen Klasse B eingetragen wird. Umgangssprachlich heißt es oft „B196-Führerschein“ – im Führerschein steht aber weiterhin die Klasse B, ergänzt um die Schlüsselzahl.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Du musst mindestens 25 Jahre alt sein und die Klasse B seit mindestens fünf Jahren besitzen. Beides muss zum Zeitpunkt der Eintragung erfüllt sein. Dazu kommt die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung.

Welche Motorräder darf ich damit fahren?

Krafträder bis 125 Kubikzentimeter Hubraum, höchstens 11 kW Motorleistung und einem Leistungsgewicht von höchstens 0,1 kW/kg – auch mit Beiwagen. Alle drei Grenzen müssen eingehalten sein. Dreirädrige Kraftfahrzeuge gehören nicht zur B196-Erweiterung – die darfst du im Inland aber ohnehin mit deiner Klasse B fahren, bei mehr als 15 kW erst ab 21 Jahren. Bei Elektrofahrzeugen entfällt der Hubraum; dort zählen Nenndauerleistung und Leistungsgewicht aus den Fahrzeugpapieren.

Gibt es wirklich keine Prüfung?

Richtig, eine Fahrerlaubnisprüfung gibt es bei B196 nicht – weder theoretisch noch praktisch. Das heißt aber nicht, dass es keine Anforderungen gäbe: Du musst in den praktischen Einheiten zeigen, dass du das Fahrzeug sicher führst.

Reichen vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten immer aus?

Das sind die gesetzlichen Mindestwerte – und in der Praxis reichen sie bei uns aus. Wichtig zu wissen: Die Bescheinigung gibt es nicht allein fürs Dabeisein; du zeigst in den Praxiseinheiten, dass du das Fahrzeug sicher führst.

Darf ich direkt nach der letzten Fahrstunde losfahren?

Nein. Nach der Schulung bekommst du die Teilnahmebescheinigung, aber fahren darfst du erst, wenn die Führerscheinstelle die Schlüsselzahl 196 in deinen Führerschein eingetragen hat.

Wie lange habe ich Zeit für die Eintragung?

Höchstens ein Jahr – und zwar bis zur Eintragung, nicht bis zum Antrag. Da die Stadt Frankfurt für die Bearbeitung durchschnittlich fünf Wochen nennt, solltest du den Antrag deutlich vorher stellen.

Gilt B196 im Ausland?

Nein. Die Schlüsselzahl 196 berechtigt grundsätzlich nur in Deutschland. Wer im Ausland ein 125er fahren möchte, braucht eine reguläre Fahrerlaubnisklasse wie die A1.

Kann ich später auf A1, A2 oder A wechseln?

Einen direkten oder vereinfachten Aufstieg von B196 auf eine Motorradklasse gibt es nicht – B196 zählt nicht als Vorbesitz. Eine reguläre Klasse kannst du aber jederzeit erwerben; dafür gilt dann der vollständige Weg mit Ausbildung und Prüfung.

Beginnt mit B196 eine neue Probezeit?

Nein. Die Eintragung ist keine neue Fahrerlaubnis, sondern eine Erweiterung der Klasse B – eine neue Probezeit löst sie nicht aus.

Zum Mitnehmen

Das Wichtigste in fünf Sätzen

  • B196 ist kein eigener Führerschein, sondern eine Eintragung in deine Klasse B – ab 25 Jahren und nach fünf Jahren Klasse B.
  • Statt einer Prüfung absolvierst du eine Fahrerschulung von mindestens neun Einheiten – und musst dabei zeigen, dass du sicher fährst.
  • Fahren darfst du erst, wenn die Führerscheinstelle die Schlüsselzahl eingetragen hat; dafür hast du höchstens ein Jahr Zeit.
  • Die Berechtigung gilt nur in Deutschland und eröffnet keinen Aufstieg auf A1, A2 oder A.
  • Bei FAHRPLAN kostet die Schulung 750 € – geschult wird einzeln, auf der Honda CB125, ab Treffpunkt Kalbach.
Noch unsicher?

Passt B196 zu deinen Plänen?

Wir prüfen mit dir Alter, Vorbesitz und Einsatzzweck und sagen dir ehrlich, ob B196, die Klasse A1 oder die offene Klasse A besser zu dir passt.

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