Wissen: Klassen
Motorradführerschein-Klassen: A1, A2 und A im Überblick
Welche Klasse passt zu dir, ab wann darfst du starten, und was gilt danach? Hier sind die Antworten – nach Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), ohne Fachchinesisch.
Welche Motorradführerschein-Klassen gibt es – und was darf ich ab wann fahren?
Drei Klassen führen aufs Motorrad – jede schließt die kleineren mit ein:
- A1 ab 16: Leichtkrafträder bis 125 cm³, 11 kW (15 PS), max. 0,1 kW/kg. EU-weit gültig.
- A2 ab 18: Motorräder bis 35 kW (48 PS), max. 0,2 kW/kg – der beliebteste Einstieg.
- A: offene Klasse ohne Leistungsgrenze – ab 24 im Direkteinstieg oder schon ab 20, wenn du A2 seit mindestens zwei Jahren besitzt.
Dazu kommt B196: kein eigener Führerschein, sondern eine Eintragung in die Klasse B für 125er – alle Details dazu im B196-Ratgeber. Wer A besitzt, darf automatisch auch A2, A1 und AM fahren (§ 6 FeV).
Kann ich den Motorradführerschein ohne Autoführerschein machen?
Ja – A1, A2 und A sind eigenständige Fahrerlaubnisklassen, ein Autoführerschein ist keine Voraussetzung. Viele machen mit 16 den A1 als allerersten Führerschein – und anders als beim Begleiteten Fahren mit dem Auto brauchst du dabei keine Begleitperson. Als Ersterwerber durchläufst du das volle Programm: 12 Doppelstunden Grundstoff plus 4 Doppelstunden Motorrad-Zusatzstoff in der Theorie, die Theorieprüfung mit 30 Fragen, Übungsstunden nach Bedarf und die 12 Sonderfahrten. Mit dem ersten Führerschein startet außerdem deine zweijährige Probezeit. Später zahlt sich das aus: Machst du irgendwann die Klasse B dazu, gilt sie als Erweiterung – mit halbiertem Theorie-Grundstoff und ohne neue Probezeit.
Was darf ich mit A2 fahren – und was bedeutet die 48-PS-Regel?
Mit A2 fährst du Motorräder bis 35 kW (48 PS) und maximal 0,2 kW pro Kilogramm Leergewicht. Wichtig ist die zweite Regel, die viele übersehen: Ein gedrosseltes Motorrad ist für A2 nur zulässig, wenn die offene Leistung höchstens 70 kW (etwa 95 PS) beträgt (§ 6 FeV). Eine 120-PS-Maschine auf 48 PS zu drosseln, ist für A2 also nicht erlaubt – wer so fährt, fährt ohne gültige Fahrerlaubnis. Beim Kauf deshalb immer prüfen: Wie viel PS hat die Maschine offen? Viele beliebte Einsteigermaschinen (z. B. mit nativer 48-PS-Auslegung) sind dafür gebaut und brauchen gar keine Drossel.
Gibt es körperliche Voraussetzungen – Größe, Gewicht, Kraft?
Nein – es gibt keine gesetzliche Mindestgröße, keine Gewichtsgrenze und keinen Krafttest. Ein paar ehrliche Antworten auf die Fragen, die sich viele nicht zu stellen trauen: Auch mit 1,60 m kannst du Motorrad fahren – es reicht, wenn du mit den Fußballen sicher stehst, und viele Maschinen haben niedrige Sitzhöhen. Auch mit über 100 kg ist die Zuladung moderner Motorräder praktisch nie das Problem. Und Kraft? Technik schlägt Muskeln: Ein Motorrad wird nicht gehalten, sondern balanciert, und selbst das Aufheben funktioniert über Beintechnik, nicht über Arme. Ob es sich für dich richtig anfühlt, weißt du ehrlicherweise nach zwei, drei Fahrstunden – früher ein Abbruch, kleiner Verlust.
Ich trage eine Brille – ist das ein Problem für Prüfung oder Helm?
Nein. Der Sehtest darf mit Brille oder Kontaktlinsen gemacht werden – du musst die geforderten Werte nur mit Sehhilfe erreichen. Im Führerschein steht dann die Schlüsselzahl 01 (Sehhilfe erforderlich): Du bist verpflichtet, beim Fahren Brille oder Linsen zu tragen – auch in Fahrstunden und Prüfung. Praktisch ist das unkompliziert: Viele Helme sind brillentauglich (mit Kanälen in der Wangenpolsterung) – beim Helmkauf einfach mit Brille anprobieren. Gegen beschlagene Visiere helfen Pinlock-Einsätze. Manche fahren auf dem Motorrad lieber mit Kontaktlinsen – erlaubt ist beides, Hauptsache dabei.
Bin ich mit über 40 zu alt für den Motorradführerschein?
Nein – im Gegenteil: Spät- und Wiedereinsteiger sind ein großer Teil aller Motorradschüler. Es gibt keine Altersgrenze nach oben, und wer seit Jahren Auto fährt, bringt einen echten Vorteil mit: Verkehrserfahrung, vorausschauendes Fahren, Gefahreneinschätzung – genau das, was jungen Fahrschülern oft fehlt. Dafür braucht der Körper vielleicht ein paar Stunden mehr für die Grundfahraufgaben. Das Lerntempo ist individuell, kein Wettbewerb. Du sitzt in der Fahrschule übrigens nicht „zwischen lauter 18-Jährigen“ – in der Praxis ist die Altersspanne bei den Motorradklassen breiter als in jeder anderen Klasse.
Kann ich schon vor meinem Geburtstag anfangen (16/18/24)?
Ja – und das ist sogar der cleverste Weg. Anmeldung, Theorieunterricht und Fahrstunden dürfen vor dem Mindestalter laufen. Für die Prüfungen gelten gesetzliche Vorfristen: Die Theorieprüfung darfst du frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag ablegen (§ 16 FeV), die praktische Prüfung frühestens 1 Monat davor (§ 17 FeV) – fährt du am Geburtstag zur Behörde, kannst du den Führerschein theoretisch am Mindestalter-Tag in der Hand halten. Wichtig: Den Führerscheinantrag früh stellen (üblich sind bis zu 6 Monate vorher, das regelt jede Behörde etwas anders), denn ohne genehmigten Antrag keine Theorieprüfung.
Darf ich mit A1 auf die Autobahn?
Ja – das ist einer der hartnäckigsten Irrtümer. Auf die Autobahn darf jedes Fahrzeug, das bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren kann – ein 125er mit 11 kW (15 PS) schafft je nach Modell rund 100 km/h und erfüllt das locker. Die Verwechslung kommt von Mofas und 45-km/h-Rollern (Klasse AM), die tatsächlich nicht auf die Autobahn dürfen. Mehr noch: Bei der A1-Ausbildung sind die 4 Autobahn-Sonderfahrten Pflicht – du lernst also unter Anleitung, worauf es dort ankommt: konsequent vorausschauend fahren, entschlossen überholen und den Luftzug von Lkw ernst nehmen. Für lange Reiseetappen ist ein 125er auf der Autobahn kein Komfortwunder – erlaubt ist es trotzdem.
Was bedeuten die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04?
Diese Eintragungen beschränken die Klasse A auf dreirädrige Fahrzeuge: 79.03 heißt „nur Dreiräder“ (Trikes), 79.04 erlaubt zusätzlich einen Anhänger bis 750 kg. Relevant ist das vor allem für zwei Gruppen: Wer die Klasse A schon mit 21 speziell für schwere Trikes über 15 kW erwirbt (statt mit 24 für Motorräder), bekommt sie mit dieser Beschränkung – aufs Zweirad darf er damit nicht. Und Autofahrer können aufatmen: Die Klasse B deckt Trikes im Inland bereits ab, die schweren ab 21 (§ 6 Abs. 3a FeV). Ein normales Motorrad fährt mit 79.03/79.04 also niemand – dafür braucht es die unbeschränkte Klasse A.
Ich habe den alten 3er-Führerschein – darf ich 125er fahren?
Das hängt am Stichtag 1. April 1980: Wurde deine alte Klasse 3 davor erteilt, bekommst du beim Umtausch in den Kartenführerschein die Klasse A1 mit Schlüsselzahl 79.05 – du darfst also 125er fahren, sogar ohne die sonst geltende 0,1-kW/kg-Grenze, dazu Trikes. Wurde die Klasse 3 ab dem 1.4.1980 erteilt, ist kein A1 dabei – dann führt der Weg über B196 (ab 25, ohne Prüfung) oder den echten A1. Beim Pflicht-Umtausch der alten Papier- und Kartenführerscheine prüft die Behörde automatisch, welche Besitzstände dir zustehen – die aktuell laufenden Umtauschfristen findest du bei ADAC oder Bundesregierung.
Wird A2 nach zwei Jahren automatisch zur offenen Klasse A?
Nein – das ist einer der häufigsten Irrtümer. Nach zwei Jahren A2-Besitz bekommst du die offene Klasse nicht geschenkt, sondern den stark verkürzten Weg dorthin: Es genügt die praktische Aufstiegsprüfung (60 Minuten) – keine Theorieprüfung, keine vorgeschriebenen Theoriestunden, keine Pflicht-Sonderfahrten (§ 15 Abs. 3 FeV). Ohne diese Prüfung bleibst du dauerhaft bei 48 PS, egal wie viele Jahre vergehen. Zur Vorbereitung sind ein paar Praxisstunden auf der offenen Maschine sinnvoll – die planst du individuell mit deiner Fahrschule. Wer die zwei Jahre noch nicht voll hat, macht stattdessen die reguläre Erweiterung mit verkürzten Sonderfahrten und beiden Prüfungen.
Gilt die Probezeit auch beim Motorradführerschein?
Ja – die zweijährige Probezeit gilt beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis, also auch für A1, A2 und A (§ 2a StVG). Wer mit 16 den A1 macht, startet damit seine Probezeit. Die gute Nachricht für alle mit Autoführerschein: Wer die Probezeit mit Klasse B bereits durchlaufen (oder laufen) hat, bekommt durch die Motorradklasse keine neue Probezeit – auch der Aufstieg von A2 auf A löst keine aus. In der Probezeit und generell unter 21 gilt außerdem die 0,0-Promille-Grenze – auf dem Motorrad ohnehin die einzig vernünftige Zahl.
Erstes eigenes Motorrad mit A2: echtes 48-PS-Bike oder gedrosselte Maschine?
Beides ist erlaubt – entscheidend ist die 70-kW-Grundregel: Gedrosselt werden darf für A2 nur, was offen höchstens 70 kW (ca. 95 PS) leistet. Für den Einstieg spricht vieles für ein natives 48-PS-Motorrad: kein Drossel-Einbau und keine Eintragung, volle Auslegung ab Werk, meist günstigere Versicherung – und ein riesiger Gebrauchtmarkt, weil diese Modelle massenhaft als Einsteigerbikes laufen. Die Drossel-Variante lohnt eher, wenn du eine konkrete Maschine fahren willst, die du nach dem Aufstieg auf die offene Klasse A entdrosselt weiterfährst – rechne dann Drossel, Eintragung und späteren Rückbau mit ein. Kauf-Tipp ohne Verkaufston: erst den Führerschein fertig machen, dann mit Fahrpraxis probesitzen und gebraucht starten – das erste Motorrad bleibt selten das letzte.
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